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Ad Hoc

Ordentliche Generalversammlung 2026: alle Beschlüsse mit absoluter Mehrheit genehmigt

MEDIENMITTEILUNG

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Ziff. 16 des Kotierungsreglements der BX Swiss

Biel/Bienne – 24. Juni 2026

Ordentliche Generalversammlung 2026: alle zur Abstimmung gebrachten Beschlüsse genehmigt; neue Revisionsstelle an einer kommenden ausserordentlichen Generalversammlung zu wählen
Die Haute Capital Partners SA (BX Swiss: HAUTE) gibt bekannt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre an der heute in Bern abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung sämtliche zur Abstimmung gebrachten Beschlüsse mit absoluter Mehrheit genehmigt haben, darunter die Jahresrechnung 2025 und die Wiederwahl der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats. Der als neue Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2026 vorgeschlagene Kandidat hat seine Kandidatur vor der Generalversammlung zurückgezogen; das entsprechende Traktandum konnte daher nicht zur Abstimmung gebracht werden. Die Wahl einer neuen Revisionsstelle wird den Aktionärinnen und Aktionären an einer in Kürze einzuberufenden ausserordentlichen Generalversammlung unterbreitet.

Wesentliche Punkte:

  1. Protokoll und Jahresrechnung 2025 genehmigt
    Die Aktionärinnen und Aktionäre haben das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2025 sowie die Jahresrechnung per 31. Dezember 2025 genehmigt, trotz des von der scheidenden Revisionsstelle abgegebenen «eingeschränkten Prüfungsurteils» / «Going-Concern»-Hinweises. Die statutarische Jahresrechnung weist für den Berichtszeitraum einen Reinverlust von CHF 4’442’419 aus. Daneben führten Transaktionen mit eigenen Aktien zu einer positiven Veränderung der Kapitalreserven von CHF 7’223’301, die nach Swiss GAAP FER direkt im Eigenkapital und nicht über die Erfolgsrechnung erfasst wird. Im Laufe des Geschäftsjahres schloss die Gesellschaft ihren Ausstieg aus den kotierten Positionen ab: Das kotierte Portfolio wurde zwischen dem vierten Quartal 2025 und dem ersten Quartal 2026 in liquide Mittel umgeschichtet, im Einklang mit der Neuausrichtung auf nicht kotierte Schweizer Private Equity-Investitionen.

  2. Verwendung des Ergebnisses 2025
    Die Generalversammlung hat die vom Verwaltungsrat beantragte Verwendung des Ergebnisses 2025 genehmigt; das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  3. Verwaltungsrat
    Die Generalversammlung hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung erteilt und Thibault Leroy Bürki als Präsident sowie Dieter Bratschi als Mitglied wiedergewählt. Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Wahl zusätzlicher Mitglieder des Verwaltungsrats auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, gemeinsam mit den Beschlüssen zur nächsten Entwicklungsphase der Gesellschaft, damit die Weiterentwicklung der Governance der Gesellschaft in einem einzigen, kohärenten Schritt entschieden wird, im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionärinnen und Aktionäre.

  4. Revisionsstelle
    Angesichts der kurzfristig vor der Generalversammlung eingetretenen Umstände hat der Verwaltungsrat beschlossen, die bereits aufgenommenen Gespräche mit mehreren Revisionsunternehmen fortzusetzen, um einen langfristigen Partner für die Gesellschaft auszuwählen. Die Wahl der neuen Revisionsstelle wird den Aktionärinnen und Aktionären an einer in Kürze einzuberufenden ausserordentlichen Generalversammlung unterbreitet.

  5. Vergütung des Verwaltungsrats und Vergütungsbericht
    Die Aktionärinnen und Aktionäre haben eine Vergütung von je CHF 15’000.- für jedes Mitglied des Verwaltungsrats genehmigt und den Vergütungsbericht 2025 in einer konsultativen Abstimmung bestätigt.

  6. Kontakte mit FINMA
    Der Vorsitzende orientierte die Aktionäre, dass die Gesellschaft mit der Finma in brieflichem Austausch steht bzw. stand, nachdem diese Haute Capital zu zwei unterschiedlichen Themen Fragen gestellt hatte.

Zum einen erfolgte im September 2025 ein Auskunftsersuchen, mit dem die Finma Informationen verlangte, um zu klären, ob es gegebenenfalls zu Unregelmässigkeiten in der Abwicklung von Aktientransaktionen gekommen ist. Haute Capital antwortete mit Schreiben vom 17.10.2025. Seither hat die Gesellschaft dazu von der Finma nichts mehr gehört. Ein Enforcementverfahren liegt nicht vor.

Andererseits erfolgte im Februar 2026 eine Standard-Anfrage der FINMA, bei der es um die geplante qualifizierte Beteiligung an einem regulierten Vermögensverwalter bzw. die dafür notwendige Gewähr ging. Haute Capital beantwortete die ihr gestellten Fragen im März 2026 und hat dazu seither von der Finma nichts mehr gehört.

Die Gesellschaft steht somit in konstruktivem Kontakt mit der Finma und kooperiert mit ihr wo nötig vollständig.

Erklärung des CEO
Thibault Leroy Bürki, Präsident des Verwaltungsrats und Chief Executive Officer von Haute Capital Partners, erklärte: « Zunächst möchte ich unseren Aktionärinnen und Aktionären aufrichtig für ihr erneutes Vertrauen und für die heute mit der Genehmigung sämtlicher zur Abstimmung gebrachten Beschlüsse zum Ausdruck gebrachte Unterstützung danken. Was die Revisionsstelle betrifft, hat der Verwaltungsrat es im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionärinnen und Aktionäre als richtig erachtet, sich die nötige Zeit zu nehmen, um die bereits aufgenommenen Gespräche mit mehreren Revisionsunternehmen abzuschliessen und einen Partner auszuwählen, der Haute Capital Partners langfristig begleiten kann. Haute Capital Partners setzt die Umsetzung ihrer Roadmap mit Disziplin und Entschlossenheit fort. Unser Anspruch bleibt unverändert: unsere Position im Schweizer Markt zu stärken, unsere Entwicklung im Private Equity und in der Vermögensverwaltung voranzutreiben und die nächsten strategischen Schritte der Gesellschaft vorzubereiten. Wir gehen diese neue Phase mit Zuversicht an, getragen von einer klaren Vision, einer soliden Struktur und dem steten Willen, nachhaltigen Wert für alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen. »

Über die Haute Capital Partners SA
Die Haute Capital Partners SA, 2017 gegründet und seit 2022 an der BX Swiss kotiert, ist eine Schweizer Private-Equity-Holdinggesellschaft. Sie verfolgt eine langfristige Wertschöpfung durch diszipliniertes Investieren in Schweizer und europäische Unternehmen und deren aktive Entwicklung. Die Namenaktien der Gesellschaft sind an der BX Swiss kotiert: Tickersymbol: HAUTE | ISIN: CH1115678950 | Valor: 111567895 | www.haute.com

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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren des Unternehmens dar, und sie stellt auch kein Prospekt oder eine ähnliche Mitteilung im Sinne der Artikel 652a, 752 und/oder 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder ein Börsenprospekt im Sinne der Zulassungsbestimmungen der BX Swiss dar. Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch und basierend auf dem veröffentlichten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Änderungen, sofern vorhanden). Eine Investitionsentscheidung bezüglich der Wertpapiere des Unternehmens sollte ausschließlich auf dem Wertpapierprospekt basieren. Der Prospekt ist in der Schweiz für 12 Monate nach dem ersten Handelstag kostenlos erhältlich bei HAUTE CAPITAL PARTNERS SA, Plänkestrasse 32, 2502 Biel/Bienne, Schweiz. Diese Mitteilung wird nur an, und richtet sich nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs, (ii) Personen mit beruflicher Erfahrung in Angelegenheiten, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order") fallen, oder (iii) vermögende Unternehmen sowie andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden kann, die unter Artikel 49(2) des Orders fallen (alle genannten Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht ausschließlich den Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf diese Mitteilung oder deren Inhalt reagieren oder sich darauf verlassen. Diese Mitteilung stellt kein "Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") bezüglich der hierin genannten Wertpapiere (die "Wertpapiere") in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (das "Wertpapiergesetz"), registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen (so wie der Begriff im Regulation S gemäß dem Wertpapiergesetz definiert ist) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, die Wertpapiere sind gemäß dem Wertpapiergesetz registriert oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes ist verfügbar. Der Emittent der Wertpapiere hat keinen Teil der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt nicht, eine öffentliche Wertpapieremission in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

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