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12.06.25

Haute Capital genehmigt strategische Massnahmen und stärkt die Governance

Pressemitteilung

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Ziffer 16 des BX-Kotierungsreglements

Biel/Bienne – 12. Juni 2025

Die Haute Capital Partners SA (BX Swiss: HAUTE) gibt bekannt, dass die Aktionäre an der heutigen ordentlichen Generalversammlung in Bern mehrere strategische und Governance-Massnahmen mit deutlicher Mehrheit genehmigt haben. Diese Entscheidungen unterstreichen das Engagement des Unternehmens für operative Effizienz, langfristige Wertschöpfung und Marktflexibilität.


Wichtigste Punkte:

1. Genehmigung der Statutenänderungen

Die Aktionäre stimmten den vorgeschlagenen Änderungen der Artikel 4 und 5 der Statuten zu, um die Kapitalflexibilität zu erhöhen:

  • Artikel 4 – Kapitalbandbreite: Die Bandbreite wurde erweitert, sodass der Verwaltungsrat das Aktienkapital zwischen CHF 1’407’251.- und CHF 4’221’750.- (±50 % des aktuellen Kapitals) bis zum 11. Juni 2030 ohne Zustimmung der Aktionäre anpassen kann.

  • Artikel 5 – Bedingtes Kapital: Das bedingte Kapital wurde auf CHF 1’407’250.- erhöht, was die Ausgabe von bis zu 625’444 neuen Aktien im Zusammenhang mit wandelbaren Instrumenten oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ermöglicht.

Diese Änderungen erhöhen die Reaktionsfähigkeit von Haute Capital bei der Umsetzung von Marktchancen, Akquisitionen und strategischen Projekten.

2. Wahl von Yann Studer in den Verwaltungsrat

Die Generalversammlung genehmigte die Wahl von Yann Studer, Chief Investment Officer von Haute Capital Partners SA, in den Verwaltungsrat. Seine Erfahrung in der Portfolioverwaltung und institutionellen Investmentstrategie stärkt die strategische Steuerung des Unternehmens.

3. Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024

Die konsolidierten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2024 wurden genehmigt. Das Unternehmen erzielte einen konsolidierten Nettogewinn von CHF 4’838’285.-, einschließlich Kapitalreservenveränderungen durch Transaktionen mit eigenen Aktien. Dies spiegelt eine anhaltende Profitabilität und umsichtiges Kapitalmanagement wider.

4. Entlastung und Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern und Revisionsstelle

Die Generalversammlung erteilte dem Verwaltungsrat Entlastung und wählte folgende Mitglieder wieder:

  • Thibault Leroy Bürki (Präsident)

  • Marcel Aellen

  • Dieter Bratschi

Forvis Mazars SA wurde als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt.

5. Bestätigung der Verwaltungsratsvergütung

Die Aktionäre genehmigten eine Vergütung von CHF 15’000.- pro Mitglied, einschliesslich des neu gewählten Yann Studer.

CEO-Statement

Thibault Leroy Bürki, CEO und Präsident von Haute Capital Partners, erklärte:
„Mit starken Ergebnissen 2024, einem verstärkten Verwaltungsrat und erhöhter Kapitalflexibilität startet Haute Capital dynamisch in die zweite Hälfte von 2025 – bereit, unsere Wachstumsziele schneller denn je zu erreichen.“

Haute Capital bleibt verpflichtet, ihren Aktionären nachhaltigen Mehrwert zu bieten und dabei Transparenz, Disziplin und Innovation zu wahren.

Über Haute Capital Partners SA
Haute Capital wurde 2017 gegründet und ist ein innovatives Schweizer Investmentunternehmen, das den Zugang zu fortschrittlichen Finanzlösungen demokratisiert. Seit 2022 an der BX Swiss kotiert, bietet das Unternehmen robuste und diversifizierte Anlagestrategien, die auf die Bedürfnisse institutioneller sowie privater Anleger in einem sich ständig wandelnden Finanzumfeld zugeschnitten sind.

Die Namenaktien des Unternehmens sind an der BX Swiss kotiert:
Ticker: HAUTE | ISIN: CH1115678950 | Valor: 111567895 | www.haute.com

Anfragen von Investoren
Thibault Leroy Bürki
CEO | Haute Capital Partners SA | +41 32 321 35 35 | tb@haute.com

Allgemeine Anfragen
Ursula Wermeille
COO | Haute Capital Partners SA | +41 32 321 35 35 | uw@haute.com

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren des Unternehmens dar, und sie stellt auch kein Prospekt oder eine ähnliche Mitteilung im Sinne der Artikel 652a, 752 und/oder 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder ein Börsenprospekt im Sinne der Zulassungsbestimmungen der BX Swiss dar. Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch und basierend auf dem veröffentlichten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Änderungen, sofern vorhanden). Eine Investitionsentscheidung bezüglich der Wertpapiere des Unternehmens sollte ausschließlich auf dem Wertpapierprospekt basieren. Der Prospekt ist in der Schweiz für 12 Monate nach dem ersten Handelstag kostenlos erhältlich bei HAUTE CAPITAL PARTNERS SA, Plänkestrasse 32, 2502 Biel/Bienne, Schweiz. Diese Mitteilung wird nur an, und richtet sich nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs, (ii) Personen mit beruflicher Erfahrung in Angelegenheiten, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order") fallen, oder (iii) vermögende Unternehmen sowie andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden kann, die unter Artikel 49(2) des Orders fallen (alle genannten Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht ausschließlich den Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf diese Mitteilung oder deren Inhalt reagieren oder sich darauf verlassen. Diese Mitteilung stellt kein "Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") bezüglich der hierin genannten Wertpapiere (die "Wertpapiere") in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (das "Wertpapiergesetz"), registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen (so wie der Begriff im Regulation S gemäß dem Wertpapiergesetz definiert ist) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, die Wertpapiere sind gemäß dem Wertpapiergesetz registriert oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes ist verfügbar. Der Emittent der Wertpapiere hat keinen Teil der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt nicht, eine öffentliche Wertpapieremission in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

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